top of page

Grundsatz

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit müssen unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen.

Beratungskosten

Für Erstberatungen von nicht gewerblichen Mandanten sieht das Gesetz insoweit eine Erstberatungsgebühr in Höhe von bis zu 190,00 EUR plus MwSt. vor. Dies ist der Betrag, der für gewöhnlich auch von allen Rechtsschutzversicherungen übernommen wird, sofern Sie über eine solche verfügen.

 

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, kann die Beratungsgebühr unter Beachtung der oben stehenden Grundsätze auch niedriger angesetzt werden. Gerne können Sie mich diesbezüglich telefonisch, per E-Mail oder unter Nutzung des unten stehenden Kontaktfomulars schon einmal unverbindlich vorab befragen.  

Honorare für weitere Beratungen, Gutachten und Beratungen von gewerblichen Mandanten werde ich gemeinsam mit Ihnen nach Maßgabe des Aufwandes und der Schwierigkeit bzw. der Bedeutung der Angelegenheit vereinbaren.

Kosten für außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Die Gebühren für außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Neben den gesetzlichen Gebühren, die sich an der Höhe des jeweiligen Streitwerts bemessen, besteht die Möglichkeit einer Vergütungsvereinbarung. Der Vorteil einer Vergütungsvereinbarung liegt darin, dass nur die tatsächlich geleistete Tätigkeit vergütet wird.

Um einen groben Überblick über die zu erwartenden Kosten zu erhalten, empfehle ich Ihnen die Nutzung eines Prozesskostenrechners. Diese sind im Internet in großer Anzahl verfügbar. Für eine verbindliche Kostenaufstellung empfehle ich jedoch ein persönliches Gespräch zu führen. Bei besonders schwierigen Einkommensverhältnissen ist darüber hinaus an die Möglichkeit, einer Inanspruchnahme von  Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu denken. Auch die Vereinbarung eines Erfolgshonorares ist möglich. 

 

Letztendlich können wir die für Sie passende Finanzierungsmöglichkeit gemeinsam finden.

 

bottom of page