Führerschein jetzt schon bei 21km/h zu viel weg.
Während wir langsam Mittel und Wege finden, um mit dem Corona Virus angemessen umzugehen, trifft die Bevölkerung nun der nächste Schlag. Die gute Nachricht zuerst: Diesmal dürften ältere Bevölkerungsschichten prozentual weit weniger heftig betroffen sein, als bei der aktuellen Pandemie. Die Schlechte: Ein Mund-Nase-Schutz hilft generationsübergreifend nur bedingt.
Aus aktuellem Anlass sei insoweit auf § 23 Abs. 4 StVO hingewiesen: "Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist." Dies gilt grundsätzlich auch jetzt, obwohl man berechtigte Hoffnungen haben kann, dass die Polizei im Angesicht des Todes ein Auge zudrückt. Im Übrigen gilt aber: Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, droht dem Halter eine Fahrtenbuchauflage.
Doch nun zurück zur StVO Novelle. Hier drohen im Vergleich zu den bislang geltenden Strafen deutlich härtere Sanktionen, insbesondere im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsverstößen. Innerorts ist der "Lappen" jetzt nämlich schon bei einem einmaligen Verstoß über 21 km/h für einen Monat weg. Außerorts gilt dasselbe ab 26 km/h zu viel. Aber auch das Halten und Parken wird teurer, inbesondere wenn man die Vorzüge der zweiten Reihe genießt. Je nachdem, ob man hierdurch einen Anderen behindert, drohen Bußgelder zwischen 55 und 80 EUR.
Außerdem ist beim Überholen von Fußgängern und Radfahrern auf einen Mindestabstand von 1,5 m zu achten. Das Halten & Parken auf Fahrradstreifen ist nun generell untersagt. Bisher galt hier die 3-Minuten-Regel. Man kann die Fahrradfahrer also durchaus als Gewinner der Neuerungen bezeichnen. Flankiert von neuen Straßenschildern werden ihnen nicht nur ein größerer Schutz sondern auch größere Freiheiten zu Teil.
Demgegenüber müssen Autofahrer nunmehr deutlich vorsichtiger agieren. Denn, kurz nicht aufgepasst und schon ist man mit 51 km/h durch die Tempo 30 Zone gerutscht. Die Folge: Bus & Bahn - und wieder dieser Mundschutz. Privat wie beruflich bedeutet ein Fahrverbot jedoch oft mehr als eine bloße Lästigkeit. Insoweit stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung also gern auch in diesem Punkt zur Seite. Oft lassen sich Fahrverbote vermeiden oder der Geschwindigkeitsvowurf erheblich reduzieren.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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